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Robotik · Technik · Haftung · Cyber

Roboter bewegen sich. Der Versicherungsschutz muss mitdenken.

Für mobile oder humanoide Roboter – etwa Unitree G1 EDU-U6 oder D-U6 – reicht häufig kein einzelner Standardvertrag. Wir strukturieren Eigenschäden, technische Defekte, Haftpflicht- und Produkthaftungsrisiken, Cyber- und KI-Risiken sowie Finanzierungs- und Leasingthemen zu einem nachvollziehbaren Konzept.

EigenschadenSturz, Kollision, Bedienungsfehler
TechnikMaschinenbruch und Elektronik
HaftungPersonen- und Sachschäden an Dritten
Cyber & KIHacking, Fernzugriff und Softwarefolgen
Typische Ausschreibung

50.000 Euro Roboterwert und Sturzschäden im eigenen Betrieb.

Eine konkrete Risikoanfrage kann beispielsweise einen humanoiden Roboter im eigenen Betrieb betreffen, bei dem Elektronik- und Maschinenbruchschutz einschließlich Sturzschäden gesucht wird.

Zur Risikoaufnahme
50.000 €beispielhafter Versicherungswert
Sturzmechanische und elektronische Folgen
BetriebEinsatzort und Bedienkonzept
CyberFernzugriff, Manipulation und Daten

Beispiel einer Risikoanfrage, keine Deckungszusage. Versicherbarkeit und Umfang hängen von Prüfung und Marktangebot ab.

Versicherungsbausteine

Eigenschaden, Technik und Haftung trennen.

Je genauer die Schadenart beschrieben wird, desto besser lässt sich erkennen, welcher Vertrag oder welche Kombination benötigt wird.

01

Vollkasko- oder All-Risk-Konzept

Kann – abhängig von Bedingungen und individueller Vereinbarung – unvorhergesehene Eigenschäden wie Sturz, Kollision oder äußere Beschädigung erfassen. Ausschlüsse und Selbstbehalte müssen ausdrücklich geprüft werden.

02

Maschinenbruchversicherung

Für mechanische und elektromechanische Schäden, etwa durch Materialfehler, Bedienungsfehler, Blockieren, Überlastung oder innere Betriebsschäden – jeweils nur im vereinbarten Umfang.

03

Elektronikversicherung

Schützt elektronische Komponenten und Steuerungstechnik gegen versicherte Sachschäden. Software, Daten, Verschleiß, Wartung und reine Funktionsstörungen sind gesondert zu beurteilen.

04

Haftpflicht für Schäden an Dritten

Relevant, wenn der Roboter Personen verletzt oder fremde Sachen beschädigt. Tätigkeit, Einsatzort, Autonomie, Werkzeuge und Interaktion mit Kunden beeinflussen die Risikobeschreibung.

05

Cyber- und Datenbausteine

Hacking, unberechtigter Fernzugriff, Schadsoftware, Datenverlust, Datenschutzvorfälle und Betriebsunterbrechung können unterschiedliche Deckungsbausteine erfordern.

Haftpflichtrisiko

Wenn ein Roboter Dritte schädigt, geht es nicht nur um Technik.

Entscheidend ist, wer den Roboter einsetzt, wer ihn bedient, in welcher Umgebung er sich bewegt und welche Schäden an Personen oder fremden Sachen entstehen können.

Personenschäden

Zum Beispiel, wenn ein humanoider Roboter jemanden stößt, zu Fall bringt oder bei einer Vorführung eine Verletzung verursacht.

Sachschäden

Etwa wenn der Roboter fremdes Inventar, Fahrzeuge, Messgeräte oder Waren beschädigt.

Organisation & Verantwortung

Wichtig sind Einsatzbeschreibung, Aufsicht, Sicherheitskonzept, Bedienerschulung und die Frage, ob das Risiko in einer bestehenden Haftpflichtversicherung bereits erfasst ist oder erweitert werden muss.

Praxisfrage: Gerade bei Demonstrationen, Kundenterminen, Büroeinsätzen oder Veranstaltungen sollte die Haftpflichtdeckung vor dem ersten Einsatz ausdrücklich geprüft werden.
Roboter Leasing

Auch Finanzierung und Leasing gehören in die Risikobetrachtung.

Werden Roboter nicht gekauft, sondern geleast oder finanziert, müssen Eigentumsverhältnisse, vertragliche Pflichten und Anforderungen des Leasinggebers in das Versicherungskonzept einbezogen werden.

Wer ist Eigentümer?

Je nach Modell bleibt der Leasinggeber Eigentümer. Das beeinflusst, wie der Versicherungsnehmer bezeichnet wird und wer im Schadenfall Anspruch auf Entschädigung hat.

Welche Schäden müssen gedeckt sein?

Häufig werden Eigenschäden, Totalschaden, Diebstahl, Transport, Elektronik und Maschinenbruch besonders wichtig, weil der laufende Finanzierungsvertrag trotzdem weiterbestehen kann.

Restwert und Abrechnung

Im Schadenfall ist zu klären, wie Entschädigung, Restwert, Selbstbehalt und eine mögliche Ablöse gegenüber Leasinggeber oder Finanzierer abgewickelt werden.

Technisches Verständnis

Roboterversicherung braucht mehr als Versicherungswissen.

Herbert Helm hat den Lehrberuf Elektroinstallateur erlernt und auf Montagebaustellen praktische technische Erfahrung gesammelt. Dieses Grundverständnis hilft bei der Risikoaufnahme von Elektronik, Sensorik, Steuerung, Energieversorgung und mechanisch-elektrischen Schnittstellen.

Wichtig: Die technische Vorbildung unterstützt die versicherungsseitige Risikoanalyse und Kommunikation mit Herstellern, Technikern und Sachverständigen. Sie ersetzt keine Herstellerfreigabe, Sicherheitsprüfung oder technische Sachverständigenbegutachtung.
Risikoaufnahme

Vor der Ausschreibung müssen zehn Punkte klar sein.

Versicherer benötigen eine nachvollziehbare technische und betriebliche Beschreibung. Ein bloßer Modellname reicht meistens nicht.

Roboter und Wert

Hersteller, Modell, Seriennummer, Kaufpreis, Wiederbeschaffungswert, Zubehör, Ersatzteile und geplante Erweiterungen.

Einsatz und Umgebung

Eigener Betrieb, Labor, Produktion, Lager, Veranstaltungen, Kundenbereiche, Außenbereich, Treppen, unebener Boden und Transport.

Bewegung und Werkzeuge

Geschwindigkeit, Traglast, Greifer, Werkzeuge, mögliche Schlag- oder Klemmstellen, Schutzbereiche und Not-Halt.

Steuerung und Autonomie

Manuell, fernbedient, teilautonom, KI-gesteuert, Cloud-Anbindung, Updates, Schnittstellen und externe Entwickler.

Cyber-Sicherheit

Zugriffsschutz, Benutzerrechte, Verschlüsselung, Protokolle, Patchmanagement, Netzsegmentierung und Reaktion auf Kompromittierung.

Betriebsorganisation

Bedienerschulung, Wartung, Prüfungen, Herstellerangaben, Risikobeurteilung, Aufsicht, Vorfälle und Schadenverhütung.

Ausschreibung

Vom technischen Datenblatt zum Deckungskonzept.

Nicht jeder Baustein ist für jedes Robotermodell oder jede Verwendung verfügbar. Deshalb werden Marktanfrage und Vertragswortlaut dokumentiert.

1

Daten erfassen

Wert, Technik, Einsatz, Steuerung, Umfeld und Schadenpotenzial.

2

Schadenszenarien

Sturz, Kollision, Defekt, Fremdschaden, Manipulation und Ausfall.

3

Bausteine ordnen

All-Risk/Kasko, Maschinenbruch, Elektronik, Haftpflicht, Cyber und BU.

4

Markt anfragen

Risikobeschreibung, Fragebogen, Sicherheitskonzept und gewünschte Summen.

5

Polizze prüfen

Ausschlüsse, Selbstbehalte, Obliegenheiten, Zeitwert/Neuwert und Sonderklauseln.

Wichtig: Begriffe wie „Vollkasko“ oder „Cyber-Klausel“ sind keine einheitlichen Leistungsversprechen. Maßgeblich sind ausschließlich die konkret vereinbarten Bedingungen, Summen, Ausschlüsse und Klauseln.
Service

Fachwissen und Ansprechpartner direkt erreichbar.

Auf der Startseite sehen Sie bereits die wichtigsten Grundlagen. Vertiefende Informationen finden Sie zusätzlich unter OGH-Urteilen, Wissen und Team.

Häufige Fragen

Roboter-Versicherung verständlich erklärt.

Alle Fragen
Kann ein Sturz des Roboters versichert werden?

Das kann je nach Produkt, Risikobeschreibung und Bedingungen möglich sein. Zu prüfen sind insbesondere äußere Einwirkung, Bedienungsfehler, innere Ursache, Verschleiß und Selbstbehalt.

Reicht eine Maschinenbruchversicherung?

Nicht zwingend. Elektronische Komponenten, äußere Beschädigungen, Haftpflicht, Cyber, Daten und Betriebsunterbrechung können zusätzliche Bausteine benötigen.

Was passiert, wenn der Roboter gehackt wird?

Es muss unterschieden werden zwischen Wiederherstellung, Daten- und Systemschaden, Betriebsunterbrechung, Datenschutz, Lösegeld, Fremdschäden und der Ursache des physischen Schadens.

Ist KI automatisch mitversichert?

Nein. Entscheidend sind Einsatzbeschreibung, Autonomiegrad, Software, externe Dienste und die konkrete Formulierung der Versicherungsbedingungen.

Maklerberatung bei technischen Risiken

Mehrere Versicherungsbausteine zu einem Konzept verbinden.

Bei Robotern treffen Maschinenbruch, Elektronik, Haftpflicht, Cyber, KI und teilweise Leasing aufeinander. Ein Versicherungsmakler koordiniert die Risikoaufnahme und prüft, welche Bausteine und Klauseln tatsächlich zusammenpassen.

Mehr zur Rolle des Versicherungsmaklers
Persönlicher Erstkontakt

Lassen Sie Technik und Einsatz gemeinsam prüfen.

Für eine erste Einordnung benötigen wir Modell, Kaufpreis, Einsatzort, geplante Tätigkeiten, Steuerungsart, Schnittstellen und die gewünschten Schadenarten.

Herbert Helm MBA
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